Hygiene

... wird bei uns GROSS geschrieben

Wir sehen es als unsere Verpflichtung an sämtliche Bereiche unserer Praxis in hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten. Hierzu werden alle Vorschriften konsequent umgesetzt und eingehalten sowie eventuelle Änderungen und Aktualisierungen direkt an unsere Mitarbeiter weiter geleitet.

Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt § 36, dass Zahnarztpraxen, Arztpraxen sowie Praxen sonstiger Heilberufe, in denen invasive Tätigkeiten ausgeübt werden, fakultativ durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden. Die Berufsgenossenschaft fordert in ihrer Berufsgenossenschaftliche Verordnung, dass ein Hygieneplan für die Praxen erstellt werden muss.

Selbstverständlich arbeiten wir im Bereich der Hygiene stets strikt nach den Bestimmungen – und darüber hinaus - um sowohl unsere Patienten als auch unser Personal vor Infektionen zu schützen.

Ein eigens eingerichteter Hygieneraum sorgt für die sterile Lagerung von Geräten und Instrumenten. Die Hygienevorschriften werden durch unser Team exakt befolgt und kontrolliert.

Sollten Sie Fragen zu den Hygienebestimmungen haben, sprechen Sie unser Team bitte direkt an!